Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Für alle vom Auftragnehmer übernommenen Aufträge gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Die Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor abweichenden bzw. entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, diesen wird vorsorglich widersprochen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen bilden sie die Grundlage für alle weiteren Geschäfte im Rahmen künftiger Geschäftsbeziehungen.
3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben.
4. Abweichungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form und der Bestätigung.

II. Angebote und Angebotsunterlagen

5. Die Strombauer GmbH stellt dem Kunden ausschließlich freibleibende Angebote aus. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts – und Maßangaben sind nur maßgebend, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
6. Eine von der Strombauer GmbH bereitgestellt Wirtschaftlichkeitsrechnung dient lediglich als Modellrechnung für die Wirtschaftlichkeit eines Energiesystems und ist ohne Gewähr. Die Berechnung kann lediglich eine Orientierung über die mögliche Rentabilität einer Anlage geben – aber keine Sicherheit. In die Berechnung fließen unsichere Annahmen über Stromertrag, laufende Betriebskosten, Eigenverbrauch, Lastgang, Verschattung, Entwicklung der Strompreise, Entwicklung der Vergütungsätze (EEG & Spot-Markt), Haltbarkeit der Komponenten u.v.m. ein.
7. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches die Strombauer GmbH innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung oder Übergabe einer Auftragsbestätigung annehmen kann.
8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, an allen von ihm hergestellten Produkten das Firmenzeichen und ab dem Zeitpunkt der Beauftragung das Bauschild gut sichtbar am Baukörper anzubringen.

III. Vergütung

9. Die von uns genannten und in den jeweiligen Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise stellen – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart – Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer dar. Transport-, Verpackungs- und Versandkosten sind im Preis nicht enthalten und werden gesondert berechnet, es sei denn, es wurde eine versandkostenfreie Lieferung vereinbart. Ebenso verhält es sich mit den Kosten einer ggf. von dem Kunden gewünschten Transportversicherung.
10. Für die Fälligkeit der Zahlungen sind die Zahlungsbedingungen der Auftragsbestätigung maßgeblich. Sofern die Auftragsbestätigung keine Zahlungsbedingungen enthält und es sich nicht um reine Materiallieferungen handelt, ist die Gesamtvergütung nach folgendem Zahlungsplan jeweils sofort und ohne Abzug bei Erhalt der Zahlungsanforderung fällig:
    a. 60% vor Materiallieferung,
    b. 30% nach erfolgter DC- und AC-Installation
    c. 10% nach Inbetriebnahme
11. Aufgrund aktueller Marktschwankungen behält sich die Strombauer GmbH in Ausnahmesituationen vor, die Preise einzelner Positionen entsprechend den zwischen der Bestellung und der Lieferung/Ausführung eingetretenen Kostenerhöhungen anzupassen. Kommt es zu einer Preissteigerung von mehr als 5 %, wird der Auftraggeber vor Materiallieferung bzw. Montage hierüber informiert und hat das Recht vom Erwerb der entsprechenden Position zurückzutreten. Hierfür bereits geleistete Zahlungen sind dem Auftraggeber kurzfristig zu erstatten.

IV. Lieferung und Montage

12. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit und falls erforderlich, der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netzanschlussbegehren). Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart werden. Für Verzögerungen infolge Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen und Fälle höherer Gewalt sowie verzögerte Lieferungen durch Vorlieferanten hat der Auftragnehmer nicht einzustehen.
13. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten / Lieferungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf Verlangen des Auftragnehmers, so kann dieser bei Aufrechterhaltung des Vertrages Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen oder den Vertrag nach Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist kündigen. Für den Fall der Kündigung steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Ersatz seiner im Hinblick auf den Vertrag getätigten Aufwendungen zu.
14. Voraussetzung für die Montage einer Photovoltaikanlage ist die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes (Gebäudestatik) in Kombination mit der Statik der Photovoltaikanlage (Systemstatik). Der Auftraggeber sichert zu, dass sein Gebäude die erforderlichen statischen Eigenschaften aufweist. Sofern der Auftraggeber nicht in der Lage ist dies sicherzustellen, sichert er zu hierfür einen Statiker zu beauftragen. Hierfür stellt die Strombauer GmbH dem Auftraggeber auf Verlangen die Systemstatik zur Verfügung. Die Prüfung und Ermittlung notwendiger statischer Berechnungen sowie der Geeignetheit des jeweiligen Gebäudes ist nicht Bestandteil des Angebots. Darüber hinaus sichert der Auftraggeber zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbar gefährlichen Stoffen ist.
15. Die Strombauer GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl oder Dachziegel den technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaik-Anlage nicht genügen, oder nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage nicht erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragsannahme fachgerecht behoben werden.
16. Für die Durchführung der Montage erforderliche Vorarbeiten, Nacharbeiten und Ausrüstungen sind durch den Auftraggeber zu stellen, sofern diese nicht explizit Bestandteil des Leistungsumfangs sind. Hierzu gehörend insbesondere ein Netzwerk-Anschluss und eine Potentialausgleichsschiene in der Nähe des Stromkastens, falls benötigt ein Baugerüst sowie eventuell anfallende Erd-, Verputz oder Malerarbeiten.
17. Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung nur für die von ihm selbst am Bau ermittelten Maße.
18. Die Strombauer GmbH ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.

V. Gefahrübergang und Übergabe bzw. Abnahme

19. Die Gefahr geht mit Abnahme auf den Auftraggeber über. Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung die Abnahme der Leistung, so hat der Auftraggeber sie binnen 12 Werktagen durchzuführen, sofern eine andere Frist nicht vereinbart ist.
20. Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile besonders abzunehmen. Dasselbe gilt für andere Teile der Leistung, wenn diese durch die Fortführung der Arbeiten der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
21. Für die Anzeige offensichtlicher Mängel durch den Auftraggeber gilt eine Ausschlussfrist von 4 Wochen. Danach ist der Auftraggeber mit allen Mängelrechten für offensichtliche Mängel ausgeschlossen.
22. Bei reinen Materiallieferungen geht die Gefahr mit Versand der Ware ab Lager an den Auftraggeber über. Die Mängelansprüche des Kunden setzen dann voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten zu untersuchen. Die Untersuchung hat durch sachkundiges Fachpersonal zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

VI. Herstellerangaben / Produktgarantie der Hersteller / Gewährleistung

23. Die Strombauer GmbH ist nicht selbst Hersteller der Solarmodule, Wechselrichter oder sonstigen Einzelkomponenten. Soweit im Kaufvertrag auf Angaben des Herstellers verwiesen wird (vor allem Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird klargestellt, dass damit keine eigenständige Vereinbarung zur Beschaffenheit durch die Strombauer GmbH verbunden ist. Es wird in diesem Zusammenhang auch keine eigenständige Garantieerklärung durch uns abgegeben. Alle Angaben sind eigenständige Produkt- und Garantieaussagen der Hersteller.
24. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist der Gewährleistung von 5 Jahren.

VII. Eigentumsvorbehalt

25. Der Kunde ist verpflichtet die Ware vom Spediteur entgegenzunehmen, auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und die Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser und Transportschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
26. Gelieferte Gegenstände (Vorbehaltsgegenstände) bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
27. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

VIII. Rechtsgültigkeit

28. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
29. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten oder juristischen Personen ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
30. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. Die wirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.

Stand: 26.07.2024

Info
Swipe