Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Strombauer GmbH, unabhängig davon, ob sie über einen Onlineshop oder auf anderem Wege (z. B. telefonisch, schriftlich, per E-Mail) beauftragt werden.

(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Bestellungen von oder Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Die AGB finden insoweit keine Anwendung.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge und Rechtsgeschäfte mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut darauf hinweisen müssen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung oder Beauftragung gültige Fassung dieser AGB maßgebend.

(5) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung maßgebend.

(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. schriftlich oder per E-Mail) zustimmen. Ein bloßes Schweigen oder Nicht-Reagieren auf etwaige Zusendungen von AGB des Kunden stellt keine Zustimmung dar. Jede etwaige Zustimmung unsererseits gilt nur für den jeweiligen Einzelfall.

(7) Soweit zusätzliche Regelungen oder besondere Bedingungen für bestimmte Produkte oder Leistungen existieren und diese ausdrücklich in Bezug genommen werden, gelten sie ergänzend. Bei Widersprüchen haben solche Regelungen Vorrang vor diesen AGB, sofern sie individuell vereinbart oder eindeutig spezieller sind.

II. Vertragsschluss

(8) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Darstellung und Bewerbung unserer Waren (z. B. im Onlineshop, in Katalogen oder Preislisten) stellen keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Angebot abzugeben.

(9) Gibt der Kunde eine Bestellung bei uns auf (z. B. online durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ oder durch Übermittlung einer Bestellung via E-Mail, Telefon oder Brief), so stellt dies ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar (§ 145 BGB). Mit Abgabe dieser Bestellung erklärt der Kunde zugleich, dass er unsere AGB gelesen hat und mit ihrer Geltung einverstanden ist. Die AGB werden hierdurch automatisch Bestandteil des Angebots.

(10) Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatische Bestell- bzw. Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist, stellt jedoch noch keine Annahmeerklärung dar.

(11) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot des Kunden ausdrücklich annehmen. Dies geschieht durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Versand der bestellten Ware.

(12) Wir sind berechtigt, Bestellungen des Kunden innerhalb von zehn (10) Werktagen nach deren Eingang anzunehmen oder abzulehnen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Annahmeerklärung unsererseits, gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt.

(13) Enthält unsere Auftragsbestätigung oder andere Vertragsunterlagen offensichtliche Schreib-, Druck- oder Rechenfehler, oder beruhen Preisangaben auf technisch bedingten Übermittlungsfehlern, sind wir zur Anfechtung berechtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

(14) Nach Vertragsschluss senden wir dem Kunden die Auftragsbestätigung und die AGB in Textform (z. B. per E-Mail). Der Kunde kann diese Dokumente speichern und/oder ausdrucken. Wir speichern den Vertragstext nur insoweit, wie es zur Vertragserfüllung und im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

(15) Alle von uns genannten Preise verstehen sich – sofern nichts anderes vereinbart – netto in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten wie etwa Fracht-, Liefer-, Verpackungs- oder Versicherungsgebühren sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht in unseren Preisen enthalten und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

(16) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung standardmäßig per Vorkasse (Banküberweisung). Andere Zahlungsarten (z. B. Kauf auf Rechnung, Lastschrift) können wir je nach Bonitätsprüfung oder gesonderter Vereinbarung anbieten. Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich anders festgelegt, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(17) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen (neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs können wir zusätzlich eine angemessene Mahngebühr erheben, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(18) Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei größeren Aufträgen, Sonderanfertigungen oder speziellen Beschaffungsprodukten. Leistet der Kunde vereinbarte Voraus- oder Teilzahlungen trotz Mahnung nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung bis zum Eingang der vollständigen Zahlung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(19) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und ebenfalls unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(20) Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten (z. B. Mängelrügen) berechtigt den Kunden nicht, fällige Zahlungen vollständig zurückzuhalten oder zu verweigern, soweit dies nicht dem im Gesetz geregelten Zurückbehaltungsrecht entspricht oder anderweitig vereinbart wurde. Ein Rückbehaltungsrecht kann nur insoweit bestehen, als es sich um denselben Liefer- oder Leistungsvorgang und einen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Mangel handelt.

(21) Wir behalten uns vor, vor Vertragsschluss oder während einer laufenden Geschäftsbeziehung eine Bonitätsprüfung des Kunden durchzuführen. Sollten wir aufgrund der Bonitätsprüfung Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden haben, sind wir berechtigt, die Lieferung nur gegen Vorkasse, Sicherheitsleistung oder Barzahlung bei Lieferung durchzuführen.

(22) Bei größeren Bestellungen oder besonderen Artikeln können wir Teil- oder Vorauszahlungen verlangen; kommt der Kunde seinen hieraus resultierenden Zahlungspflichten nicht nach, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz geltend zu machen.

IV. Lieferung, Lieferfristen und -bedingungen

(23) Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach den Incoterms 2020. Standardmäßig gilt DAP (Delivered At Place) an den vom Kunden genannten Bestimmungsort, wenn keine andere Handelsklausel (z. B. EXW, FCA) schriftlich festgelegt wurde.

(24) Von uns genannte Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet sind. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind; jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

(25) Die Einhaltung von Lieferfristen setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen (z. B. rechtzeitige Beibringung von Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Vorauszahlungen) erfüllt hat. Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. fehlende Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, höhere Gewalt), berechtigen uns, Liefertermine angemessen zu verschieben. Wir informieren den Kunden unverzüglich über etwaige Verzögerungen.

(26) Wir behalten uns vor, vom Vertrag zurückzutreten, sofern wir trotz vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags unsererseits die Ware nicht erhalten und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben (z. B. Lieferverzug unserer Vorlieferanten). Wir informieren den Kunden unverzüglich und erstatten ggf. bereits geleistete Zahlungen.

(27) Kommt der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr ab Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dadurch entstehende Lagerkosten kann der Kunde zusätzlich in Rechnung gestellt bekommen.

(28) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und erkennbare Schäden/Mängel zu prüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen (§§ 377, 381 HGB). Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

(29) Liegen Ereignisse höherer Gewalt vor (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Epidemien), die eine Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Leistung für die Dauer der Behinderung auszusetzen oder ganz/teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, soweit noch keine Teilleistungen erbracht wurden.

(30) Für Schäden infolge Lieferverzugs gelten ergänzend die Bestimmungen aus dem Abschnitt „Haftungsbeschränkung“ dieser AGB, soweit keine abweichende schriftliche Regelung getroffen ist.

V. Eigentumsvorbehalt

(31) Die gelieferte Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden entstandenen Forderungen unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen und ein Saldo gezogen ist.

(32) Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung. Der Kunde hat die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu verwahren und auf eigene Kosten gegen übliche Risiken (Diebstahl, Feuer, Wasser) ausreichend zu versichern.

(33) Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware durch den Kunden ist unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

(34) Wird die Vorbehaltsware weiterveräußert, verarbeitet oder umgebildet, so gelten die Bestimmungen des verlängerten/erweiterten Eigentumsvorbehalts entsprechend. Etwaige hieraus entstehende Forderungen gegen Dritte werden bereits jetzt in Höhe unserer jeweiligen offenen Forderungen an uns abgetreten.

(35) Der Kunde bleibt zum Einzug der abgetretenen Forderung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen und der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommt. Bei Zahlungsverzug können wir die Einzugsermächtigung widerrufen und verlangen, dass uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt.

(36) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und ggf. vom Vertrag zurückzutreten. Ein Herausgabeverlangen allein bedeutet nicht automatisch Rücktritt vom Vertrag.

(37) Sofern eine Übersicherung von mehr als 10 % vorliegt, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

(38) Im Falle einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 6a UStG) behalten wir uns das Eigentum bis zum Eingang der Gelangensbestätigung bzw. bis zur Zahlung eventuell nachberechneter Umsatzsteuer vor.

VI. Gewährleistung und Mängelhaftung

(39) Die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften (§§ 434 ff. BGB) gelten, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Im B2B-Geschäft beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel zwölf (12) Monate ab Ablieferung der Ware, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist oder wir keine längere Frist zugesagt haben.

(40) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen schriftlich zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware insoweit als genehmigt.

(41) Bei berechtigten Mängeln sind wir zunächst berechtigt, nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten (Nacherfüllung). Wir können die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis abzüglich eines im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teils bezahlt hat.

(42) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann dieser den Kaufpreis mindern oder – bei einem wesentlichen Mangel – vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach dem Abschnitt „Haftungsbeschränkung“ in diesen AGB.

(43) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie auf unsachgemäßer Verwendung, Installation, Lagerung oder ungewöhnlichen Betriebsbedingungen beruhen oder wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere Zustimmung Eingriffe (z. B. Reparaturen) vorgenommen haben. Ebenso übernehmen wir keine Gewähr für natürlichen Verschleiß und übliche Abnutzung.

(44) Sollte der Kunde wegen offensichtlicher Mängel nicht binnen 5 Werktagen ab Erhalt der Ware rügen, sind Ansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.

(45) Für Produkte mit einer Herstellergarantie (z. B. Leistungsgarantie bei Solarmodulen) gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers zusätzlich. Soweit wir selbst dem Kunden eine ausdrückliche Garantie gewähren, ergeben sich Inhalt und Umfang ausschließlich aus unserer schriftlichen Garantiezusage.

(46) Ein Rückgriff des Kunden gemäß §§ 445a, 445b BGB (Lieferantenregress) bleibt unberührt, soweit er als Händler die Ware an Verbraucher weiterveräußert. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern hier nichts Abweichendes geregelt ist.

(47) Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche – richten sich nach der in diesen AGB geregelten Haftungsbeschränkung.

(48) Die in diesen AGB enthaltenen Regelungen führen nicht zu einer Umkehr der gesetzlichen Beweislast.

VII. Haftungsbeschränkung

(49) Wir haften auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
• für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei in letztgenanntem Fall unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

(50) Bei sonstigen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, die keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen, haften wir nicht für Schadensersatz. Ebenso wenig haften wir für indirekte Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist.

(51) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommen oder ein Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB zugesichert haben oder in Fällen der Produkthaftung oder anderer gesetzlich zwingender Haftung.

(52) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen) schließen unsere Haftung für dadurch verursachte Verzögerungen oder Leistungshindernisse aus, sofern wir sie nicht zu vertreten haben.

(53) Wir übernehmen kein automatisches Beschaffungsrisiko. Die bloße Pflicht zur Lieferung einer nur „der Gattung nach“ bestimmten Sache (Gattungsschuld) bedeutet nicht, dass wir das Beschaffungsrisiko übernehmen.

(54) Kommt es infolge Kundenverschuldens zu Verzögerungen (z. B. Annahmeverzug, fehlende Vorauskasse), geraten wir nicht in Lieferverzug. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs bestehen nur nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen.

(55) Soweit wir unentgeltliche technische Beratung oder Planungsleistungen erbringen (z. B. Produktempfehlungen, Kompatibilitätsprüfungen, Stringauslegungen, Modulpläne, etc), haften wir nicht für Schäden, die hieraus entstehen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

(56) Im Übrigen bleiben weitergehende gesetzliche Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder gesetzlichen Sondervorschriften (z. B. Produkthaftung) unberührt.

VIII. Rücktritt, Kündigung, Stornierung und Retoure

(57) Jede Vertragspartei kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und eine vom Zurücktretenden gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos verstrichen ist. Ein Rücktritt ohne Fristsetzung ist zulässig, wenn Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen (z. B. arglistiges Verhalten, Insolvenz).

(58) Können wir aufgrund höherer Gewalt oder nicht zu vertretender fehlender Selbstbelieferung unsere Lieferungen/Leistungen dauerhaft nicht erbringen, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden – soweit keine Teilleistungen erbracht sind – erstattet.

(59) Soweit der Vertrag wiederkehrende Leistungen vorsieht (Dauerschuldverhältnis), kann er zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Rücktritt und Kündigung bedürfen mindestens der Textform.

(60) Ein Rücktritt („Stornierung“) ohne gesetzlichen Grund ist im B2B-Geschäft grundsätzlich ausgeschlossen. Akzeptieren wir ausnahmsweise aus Kulanz eine Stornierung, kann eine Stornogebühr (10 % des Warenwertes, mindestens 100 EUR) anfallen. Bereits begonnene oder speziell bestellte Projektware ist von der Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen.

(61) Sofern Retouren vereinbart werden, hat der Kunde sicherzustellen, dass die Ware in unbenutztem, unversehrtem und originalverpacktem Zustand ist. Etwaige Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung und sind grundsätzlich auf Kosten des Kunden durchzuführen, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

(62) Bei genehmigten Retouren können wir eine Wiedereinlagerungsgebühr (10 % des Warenwertes, mindestens 50 EUR) berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(63) Projektware, Aktionsware, B-Ware oder solche, für die Produkterweiterungen bereits aktiviert wurden, sind von Stornierung und Retoure in der Regel ausgeschlossen.

(64) Sobald die Ware bei uns eingegangen und geprüft ist, erstellen wir eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich aller vereinbarten Kosten (Transport, Retourenkosten etc.), sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

(65) Gesetzliche Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsansprüche (z. B. bei Mängeln) bleiben von diesen Regelungen unberührt.

IX. Datenschutz und Vertraulichkeit

(66) Wir erheben, speichern und verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Kontaktdaten) ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Pflege der Kundenbeziehung, sofern eine entsprechende Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse besteht. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der DSGVO und weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften.

(67) Soweit zur Durchführung des Vertrags, zur Lieferung oder zur Zahlungsabwicklung erforderlich, können wir die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte (z. B. Logistikunternehmen, Zahlungsdienstleister) weitergeben. Nach vollständiger Abwicklung werden die Daten gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

(68) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen, Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse auch über die Vertragsbeendigung hinaus vertraulich zu behandeln und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Ausnahmen bestehen nur für bereits öffentlich bekannte Informationen oder solche, die aufgrund gesetzlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(69) Weitere Informationen zu Verantwortlichkeit, Kontaktdaten und Betroffenenrechten ergeben sich aus unserer separaten Datenschutzerklärung, die auf unserer Website abrufbar ist und ergänzend gilt.

(70) Verstößt eine Partei gegen die in diesem Abschnitt geregelten Pflichten, stehen der jeweils anderen Partei die gesetzlichen Ansprüche (z. B. Unterlassung, Schadensersatz) zu.

X. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(71) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(72) Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. dem zugrunde liegenden Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(73) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist der Geschäftssitz von uns ebenfalls ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB.

(74) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist unser Geschäftssitz auch Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis.

XI. Schlussbestimmungen

(75) Individuelle Abreden oder Zusatzvereinbarungen, die schriftlich getroffen werden, haben Vorrang vor diesen AGB. Soweit solche individuellen Vereinbarungen von Bestimmungen dieser AGB abweichen oder sie ergänzen, gehen sie den Regelungen dieser AGB vor.

(76) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie insbesondere die Aufhebung des Schrift- oder Textformerfordernisses bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(77) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt bei ergänzungsbedürftigen Lücken.

(78) Entgegen einem etwaigen Grundsatz, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt, soll die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechterhalten bleiben (§ 139 BGB wird insoweit abbedungen).

(79) Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.

(80) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Deutsch die maßgebliche Vertragssprache. Versionen in anderen Sprachen dienen nur der Information.

(Stand: 20.03.2025)

I. Geltungsbereich

1. Für alle vom Auftragnehmer übernommenen Aufträge gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Die Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor abweichenden bzw. entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, diesen wird vorsorglich widersprochen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen bilden sie die Grundlage für alle weiteren Geschäfte im Rahmen künftiger Geschäftsbeziehungen.
3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben.
4. Abweichungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form und der Bestätigung.

II. Angebote und Angebotsunterlagen

5. Die Strombauer GmbH stellt dem Kunden ausschließlich freibleibende Angebote aus. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts – und Maßangaben sind nur maßgebend, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
6. Eine von der Strombauer GmbH bereitgestellt Wirtschaftlichkeitsrechnung dient lediglich als Modellrechnung für die Wirtschaftlichkeit eines Energiesystems und ist ohne Gewähr. Die Berechnung kann lediglich eine Orientierung über die mögliche Rentabilität einer Anlage geben – aber keine Sicherheit. In die Berechnung fließen unsichere Annahmen über Stromertrag, laufende Betriebskosten, Eigenverbrauch, Lastgang, Verschattung, Entwicklung der Strompreise, Entwicklung der Vergütungsätze (EEG & Spot-Markt), Haltbarkeit der Komponenten u.v.m. ein.
7. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches die Strombauer GmbH innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung oder Übergabe einer Auftragsbestätigung annehmen kann.
8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, an allen von ihm hergestellten Produkten das Firmenzeichen und ab dem Zeitpunkt der Beauftragung das Bauschild gut sichtbar am Baukörper anzubringen.

III. Vergütung

9. Die von uns genannten und in den jeweiligen Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise stellen – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart – Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer dar. Transport-, Verpackungs- und Versandkosten sind im Preis nicht enthalten und werden gesondert berechnet, es sei denn, es wurde eine versandkostenfreie Lieferung vereinbart. Ebenso verhält es sich mit den Kosten einer ggf. von dem Kunden gewünschten Transportversicherung.
10. Für die Fälligkeit der Zahlungen sind die Zahlungsbedingungen der Auftragsbestätigung maßgeblich. Sofern die Auftragsbestätigung keine Zahlungsbedingungen enthält und es sich nicht um reine Materiallieferungen handelt, ist die Gesamtvergütung nach folgendem Zahlungsplan jeweils sofort und ohne Abzug bei Erhalt der Zahlungsanforderung fällig:
    a. 60% vor Materiallieferung,
    b. 30% nach erfolgter DC- und AC-Installation
    c. 10% nach Inbetriebnahme
11. Aufgrund aktueller Marktschwankungen behält sich die Strombauer GmbH in Ausnahmesituationen vor, die Preise einzelner Positionen entsprechend den zwischen der Bestellung und der Lieferung/Ausführung eingetretenen Kostenerhöhungen anzupassen. Kommt es zu einer Preissteigerung von mehr als 5 %, wird der Auftraggeber vor Materiallieferung bzw. Montage hierüber informiert und hat das Recht vom Erwerb der entsprechenden Position zurückzutreten. Hierfür bereits geleistete Zahlungen sind dem Auftraggeber kurzfristig zu erstatten.

IV. Lieferung und Montage

12. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit und falls erforderlich, der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netzanschlussbegehren). Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart werden. Für Verzögerungen infolge Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen und Fälle höherer Gewalt sowie verzögerte Lieferungen durch Vorlieferanten hat der Auftragnehmer nicht einzustehen.
13. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten / Lieferungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf Verlangen des Auftragnehmers, so kann dieser bei Aufrechterhaltung des Vertrages Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen oder den Vertrag nach Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist kündigen. Für den Fall der Kündigung steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Ersatz seiner im Hinblick auf den Vertrag getätigten Aufwendungen zu.
14. Voraussetzung für die Montage einer Photovoltaikanlage ist die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes (Gebäudestatik) in Kombination mit der Statik der Photovoltaikanlage (Systemstatik). Der Auftraggeber sichert zu, dass sein Gebäude die erforderlichen statischen Eigenschaften aufweist. Sofern der Auftraggeber nicht in der Lage ist dies sicherzustellen, sichert er zu hierfür einen Statiker zu beauftragen. Hierfür stellt die Strombauer GmbH dem Auftraggeber auf Verlangen die Systemstatik zur Verfügung. Die Prüfung und Ermittlung notwendiger statischer Berechnungen sowie der Geeignetheit des jeweiligen Gebäudes ist nicht Bestandteil des Angebots. Darüber hinaus sichert der Auftraggeber zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbar gefährlichen Stoffen ist.
15. Die Strombauer GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl oder Dachziegel den technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaik-Anlage nicht genügen, oder nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage nicht erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragsannahme fachgerecht behoben werden.
16. Für die Durchführung der Montage erforderliche Vorarbeiten, Nacharbeiten und Ausrüstungen sind durch den Auftraggeber zu stellen, sofern diese nicht explizit Bestandteil des Leistungsumfangs sind. Hierzu gehörend insbesondere ein Netzwerk-Anschluss und eine Potentialausgleichsschiene in der Nähe des Stromkastens, falls benötigt ein Baugerüst sowie eventuell anfallende Erd-, Verputz oder Malerarbeiten.
17. Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung nur für die von ihm selbst am Bau ermittelten Maße.
18. Die Strombauer GmbH ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.

V. Gefahrübergang und Übergabe bzw. Abnahme

19. Die Gefahr geht mit Abnahme auf den Auftraggeber über. Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung die Abnahme der Leistung, so hat der Auftraggeber sie binnen 12 Werktagen durchzuführen, sofern eine andere Frist nicht vereinbart ist.
20. Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile besonders abzunehmen. Dasselbe gilt für andere Teile der Leistung, wenn diese durch die Fortführung der Arbeiten der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
21. Für die Anzeige offensichtlicher Mängel durch den Auftraggeber gilt eine Ausschlussfrist von 4 Wochen. Danach ist der Auftraggeber mit allen Mängelrechten für offensichtliche Mängel ausgeschlossen.
22. Bei reinen Materiallieferungen geht die Gefahr mit Versand der Ware ab Lager an den Auftraggeber über. Die Mängelansprüche des Kunden setzen dann voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten zu untersuchen. Die Untersuchung hat durch sachkundiges Fachpersonal zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

VI. Herstellerangaben / Produktgarantie der Hersteller / Gewährleistung

23. Die Strombauer GmbH ist nicht selbst Hersteller der Solarmodule, Wechselrichter oder sonstigen Einzelkomponenten. Soweit im Kaufvertrag auf Angaben des Herstellers verwiesen wird (vor allem Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird klargestellt, dass damit keine eigenständige Vereinbarung zur Beschaffenheit durch die Strombauer GmbH verbunden ist. Es wird in diesem Zusammenhang auch keine eigenständige Garantieerklärung durch uns abgegeben. Alle Angaben sind eigenständige Produkt- und Garantieaussagen der Hersteller.
24. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist der Gewährleistung von 5 Jahren.

VII. Eigentumsvorbehalt

25. Der Kunde ist verpflichtet die Ware vom Spediteur entgegenzunehmen, auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und die Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser und Transportschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
26. Gelieferte Gegenstände (Vorbehaltsgegenstände) bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
27. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

VIII. Rechtsgültigkeit

28. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
29. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten oder juristischen Personen ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
30. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. Die wirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.

Stand: 26.07.2024

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